Speicherung des Kohlendioxid soll den Klimawandel verringern
Mit einem Gesetzentwurf zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxid will die Bundesregierung einen weiteren Schritt in Richtung Klimaschutz gehen, In der Begründung des Entwurfes heißt es, „die Leckage von Kohlendioxid aus den genutzten Kohlendioxidspeichern auf unbegrenzte Zeit zu verhindern“.
Dieses Gesetz soll eine rechtliche Grundlage für Versuchsanlagen sein, um auch bis 2020 den Bau und Betrieb von drei Demonstrationsanlagen in Angriff nehmen zu können. Diese sollen aus jeweils einen Kraftwerk, einer Kohlendioxidtransportleitung und einem Kohlendioxidspeicher bestehen. Darum ist es wichtig, die neue klimafreundliche Innovation zu testen. Denn zurzeit befindet sich die Technologie, um Kohlendioxid dauerhaft zu speichern, noch in den Kinderschuhen.
Eine Begründung für den Gesetzentwurf und den damit verbundenen Start der Investitionen, ist eine aktuelle Studie, die erwiesen hat, das bis 2050 bis zu 80% der Treibhausgase verringert werden müssen, um die derzeitigen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen. Gleichzeitig heißt es, dass Kohle auch in Zukunft einen großen Beitrag der Energieversorgung in Deutschland leistet.
Desweiteren beinhaltet der Gesetzentwurf die Sicherheit für Mensch, Tier und Pflanzenwelt. „Die Vorschriften des Gesetzes dienen mithin auch dem Zweck, eine Leckage von bereits gespeichertem Kohlendioxid insbesondere zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt, aber auch des Wassers, des Bodens und der übrigen unter den Begriff der Umwelt fallenden Schutzgüter zu verhindern“, so die Bundesregierung.
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