BVG-Urteil aus Karlsruhe: AKW-Betreiber haben Anspruch auf Entschädigung
Vom Bundesverfassungsgericht wurde heute ein Urteil zum Ausstieg aus der Atomenergie und zur Verteilung der Kosten zwischen Staat und Energiekonzernen gesprochen. Nach dem BVG-Urteil aus Karlsruhe haben die AKW-Betreiber Anspruch auf Entschädigung.
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