Vattenfall verpasst Termin für Preiserhöhung
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat darauf verwiesen, dass der Energieversorger Vattenfall bei einer große Anzahl an Kunden, die Frist für eine Strompreiserhöhung zum 1. Januar verpasst hat.
Viele Kunden des Energieversorgers hatten sich bei der Verbraucherzentrale gemeldet, die ein entsprechendes Schreiben erst am 21. November oder später erhalten hatten. Das Erhöhungsschreiben hätte jedoch bis spätestens dem 20. November bei den Kunden eingehen müssen.
Diese Sechs-Wochen-Frist ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Zwar hatte Vattenfall die Erhöhung rechtzeitig öffentlich gemacht, jedoch müssen alle Kunden auch schriftlich per Brief darüber informiert werden, eine E-Mail ist ebenfalls nicht ausreichend.
Die Verbraucherzentrale rät den Kunden auf den alten Preis zu bestehen, oder den Versorger zu wechseln. Vattenfall sieht sich jedoch im Recht. Nach Unternehmensangaben, hatten die Schreiben das Unternehmen am 19. November verlassen und nach eigener Meinung hätte man bis zum 24. November Zeit für die Information gehabt. Damit seien alle gesetzlichen Erfordernisse eingehalten worden.
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