FlexStrom siegt vor Gericht gegen Vergleichsportal

Per Email wurden Kunden des Anbieters FlexStrom von einem Vergleichsportal angeschrieben und beraten, sich nach einem anderen Anbieter umzusehen. Dies klagte FlexStrom nun erfolgreich vor Gericht ein.

Das Vergleichsportal Verivox erhielt nun vom Landgericht Hamburg ein Verbot, derartige Emails an FlexStrom-Kunden zu versenden. Der Streit begann bereits im Dezember mit dem Vorwurf von FlexStrom, dass Verivox die Stromtarife nicht korrekt angebe, daraufhin gab es einige Presseberichte, gegen die man einstweilige Verfügungen erwirkte. FlexStrom gibt an, durch die Kunden selbst auf den Umlauf derartiger Emails aufmerksam gemacht worden zu sein, welche die Emails an den Anbieter weiterleiteten.

Auf der Grundlage von Vorkassen- und Bonuszahlungen ist FlexStrom in der Lage, seinen Kunden einen relativ günstigen Tarif anbieten zu können. Über ÖkoFlex kann man von dem Anbieter auch Ökostrom beziehen.

 

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