Mehr Sicherheit bei der Stromversorgung: Bundesregierung will 4.000 MW Reserve
Wenn die Sonne mal nicht so scheint und der Wind Flaute hat, muss eine Reserve her, um die Stromversorgung vor dem Blackout zu schützen. Um dieses Plus an Sicherheit zu gewährleisten, sichert sich die Bundesregierung jetzt offenbar 4.000 Megawatt (MW) Leistung als Sicherheit für den Ernstfall, wie aus internen Papieren des Wirtschaftsministeriums, die der Nachrichtenagentur Reuters vorliegen, hervorgeht. Was das für die Stromkunden bedeutet und ob diese Kraftwerksreserve überhaupt jemals zum Einsatz kommen könnte, erläutern wir ausführlich in diesem Artikel.
Die Sicherheit bei der Stromversorgung soll nun noch weiter gesteigert werden, wie aus einem Papier des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) hervorgeht. Zur Sicherung und Stabilisierung des Stromnetzes will die Bundesregierung eine Reserve von 4.000 MW einführen, wie jetzt RP-Online unter Berufung auf ein Papier des Ministeriums berichtete. Diese Kapazitätsreserve soll im Umfang fünf Prozent der erwarteten durchschnittlichen Jahreshöchstlast entsprechen. Das wiederum ist in etwa die Leistung von acht größeren Kohlekraftwerken.
Als Begründung für diesen Schritt wird die Stärkung der Versorgungssicherheit angegeben. Und da man in Deutschland „eines der sichersten Stromversorgungssysteme der Welt“ hat, will man mit dieser Maßnahme diese Sicherheit noch weiter erhöhen, damit auch nach dem Atomausstieg in den Jahren 2021 und 2025 weiter eine nahezu 100 prozentige Versorgungssicherheit gewährleistet ist. Mit diesem Schritt soll der Strommarkt zusätzlich abgesichert werden, sozusagen ein „Hosenträger zum Gürtel“ eingeführt werden.
Auch wenn die Kraftwerke weiter in Besitz der privaten Kraftwerksbetreiber bleiben sollen, so sollen die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) für den Einsatz in der Kapazitätsreserve zuständig sein, wie aus dem Papier hervorgeht. Darin heißt es auch, dass ein Engpass „ein sehr unwahrscheinlicher Fall“ wäre. Die Versorgungslücke wird dann zunächst mit dem Abrufen der kompletten Regelenergie durch die ÜNB geschlossen. Sollte das immer noch nicht ausreichen, so würde die Kapazitätsreserve ins Spiel kommen, um die noch verbleibende Nachfrage zu decken.
Finanziert werden soll das Ganze nach dem Verursacherprinzip und die Verursacher sind in diesem Fall nach Ansicht der Regierung die Stromlieferanten, die keine ausreichende Menge Strom geordert hätten und somit ihren Lieferverpflichtungen nicht nachgekommen seien. Für das Vorhalten der Reserve und der damit entstehenden Kosten bekommen die Kraftwerksbetreiber einen Ausgleich, der vermutlich über die Stromrechnung auf alle Verbraucher verteilt werden könnte. Die Kraftwerksreserve wird per Ausschreibung an die Kraftwerke mit den günstigsten Vorhaltekosten vergeben, wobei es sich vermutlich um alte Kraftwerke, die fossile Energieträger verarbeiten, handeln dürfte. Bei dieser Maßnahme handelt es sich also um eine Abschwächung der Energiewende durch die Hintertür. Und wohl auch um eine kleine Entschädigung für die Stromkonzerne, die so mit ihren nicht mehr rentabel zu bewirtschaftenden Kohlekraftwerken doch noch etwas aus dieser Energiewende herausschlagen können. Denn die Kraftwerksbetreiber hatten eigentlich auf einen Kapazitätsmarkt gesetzt anstatt auf die Kapazitätsreserve, aber das war von der Bundesregierung abgelehnt wurden. Nun kommt sie eventuell doch noch, die Förderung durch die Hintertür.
Bilder: © Roland Peschetz, Flickr
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