EU: Befreiung von der EEG-Umlage ist legal
Die Angst deutscher Unternehmen vor milliardenschweren Rückzahlungen an die EU ist erst einmal vom Tisch, denn die EU-Kommission erlaubte jetzt die Befreiung der Unternehmen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2012 bis 2014 zum „überwiegenden Teil“, wie es vor kurzem aus einer Mitteilung aus Brüssel hervorging. Somit ist die Befreiung von der EEG-Umlage für das alte EEG legal. Allerdings sei laut der Kommission auch „ein kleiner Teil“ der Rabatte höher ausgefallen, als es das EU-Wettbewerbsrecht erlaubt. Diese Beträge müssten jetzt selbstverständlich zurückgezahlt werden.
Eigentlich muss in Deutschland jeder Stromverbraucher seinen Teil an der Ökostromumlage bezahlen. Nun hat die EU aber nach langem Hin und Her festgestellt, dass die teilweise Befreiung der deutschen Industrie von der EEG-Umlage legal ist. Begründet hatte die Bundesregierung diese Teilbefreiungen mit einem erhöhten Wettbewerbsdruck, denn die deutschen Firmen sollten nicht angesichts der ohnehin schon hohen Strompreise durch die Umlage im internationalen Wettbewerb, zum Beispiel gegenüber US-Firmen, noch weitere Nachteile erleiden müssen.
Die Erleichterungen für die inländischen Unternehmen bezifferte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) im Frühjahr 2014 auf etwa fünf Milliarden Euro pro Jahr. Hinter diesen Vergünstigungen vermutete die EU nun lange Zeit Staatsbeihilfen, da der Staat den Firmen ja durch die Befreiung indirekt unter die Arme greift. Solche Subventionen sind in der Europäischen Union aber grundsätzliche nicht gestattet. Vor gut einem Jahr wurde deshalb vom damaligen Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia eine eingehende Prüfung dieses Vorgangs angeschoben. Hätte sich bei diesem Verfahren allerdings herausgestellt, dass die Teilbeihilfen illegal sind und hätte es die Bundesregierung dann nicht auf ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ankommen lassen wollen, hätte dies die Rückzahlung der Rabatte für die Unternehmen bedeutet.
Soweit kam es nun aber glücklicherweise nicht, da die EU-Kommission den größten Teil der Rabatte doch für rechtens erachtet. Mit diesem Vorgehen tragen die Kommissare den Bestrebungen der Bundesregierung Rechnung, verschiedene Anliegen unter einen Hut zu bekommen. Dazu sagte die neue EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager: „Wir müssen erneuerbare Energien fördern und ihre solide Finanzierung sicherstellen. Gleichzeitig müssen wir die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie schützen. Der heutige Beschluss wird diesen Anforderungen gerecht.“
Allerdings hieß es in der Erklärung der Kommission weiter, dass „ein kleiner Teil der Befreiungen“ höher ausgefallen ist, als nach dem EU-Wettbewerbsrecht erlaubt. Dadurch erhalten die Empfänger dieser Ermäßigungen zusätzliche, unfaire Vorteile. Die erzielten Ermäßigungen müssten deshalb zurückgezahlt werden. Um welche Summe es sich hier handelt, steht bislang noch nicht fest. Der Betrag muss erst noch von den deutschen Behörden errechnet werden. Der jetzt veröffentlichte Beschluss bezieht sich zwar noch auf das alte EEG, aber wenn das neue EEG wie vereinbart angewandt würde, seien künftige Rückzahlungsforderungen sehr unwahrscheinlich, wie aus Brüssel zu hören war.
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