BGH-Urteil zu den Gaspreisen: Preisänderungsklauseln unwirksam
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute in einem Urteil zu den Änderungen bei den Gaspreisen die Preisänderungsklauseln für unwirksam erklärt. Eine gute Nachricht also für alle Gaskunden, die über einen sogenannten Sondervertrag verfügen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte zusammen mit 25 Kunden eine Klage gegen den Energieriesen RWE eingereicht und nun Recht bekommen.
Bislang hatten Gasversorger in ihre Sonderkundenverträge nur hineingeschrieben, dass sie die Gaspreise erhöhen dürfen. Wann und unter welchen Voraussetzungen das geschehen darf, war bis heute nicht geregelt. Gegen diese Praxis klagten jetzt 25 Gaskunden und bekamen vor dem BGH Recht. Das Gericht erklärte die Preisänderungsklauseln in seinem Urteil für unwirksam. In Zukunft müssen die Verbraucher nun schon im Vertrag darüber informiert werden, wann und wie sich die Gaspreise beim entsprechenden Anbieter ändern können. Doch was bedeutet das nun für die Gaskunden? Gibt es Geld zurück? Die 25 Kläger erhalten auf jeden Fall eine Rückzahlung. Alle anderen können Geld zurückbekommen, wenn sie gegen die Jahresabrechnungen der letzten Jahre Widerspruch eingelegt haben. Dabei ist eine rückwirkende Frist von drei Jahren ab dem 31.07.2013 zu beachten. Für 2011 und 2012 können die Gasabrechnungen auf jeden Fall noch angezweifelt werden. Für 2010 gilt das nur für Abrechnungen, die nach dem 31.07.2010 erhoben worden sind.
Nun können sich aber nicht alle Gaskunden auf eine satte Rückzahlung freuen. Betroffen von dem Urteil sind nur Kunden mit einem Sondergasvertrag. In Deutschland gibt es rund 13,5 Millionen Gaskunden und davon haben eben rund 70 % einen solchen Sondervertrag. Meist sind das Kunden, die schon einmal den Tarif gewechselt haben. Wer wissen will, ob er einen solchen Vertrag besitz, sollte sich seinen Vertrag mal etwas näher ansehen. Dort findet sich meist der Zusatz „Sondervertrag“, „Sondergaskunde“ oder „Sonderpreis“. Dann kann man seine Abrechnung rügen und erhält mitunter Geld von den großen Gasversorgern wie RWE und anderen zurück. Meist hilft auch ein prüfender Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags: „Wenn dort darauf verwiesen wird, dass die Bestimmungen der Grundversorgung gelten, ist das Ganze unwirksam“, wie eine Sprecherin der Verbraucherzentrale NRW erklärte. Wer in Widerspruch gehen will, findet auf der Seite der Verbraucherschützer (www.vz-nrw.de/widerspruch-gaspreise) einen entsprechenden Musterbrief.
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