Kürzung der Solarförderung

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Die weitere Kürzung der Solarförderung ist beschlossene Sache. Die garantierten Abnahmepreise von Dachanlagen werde damit um 15 Prozent gesenkt.

Ab 2012 greift dann außerdem die reguläre Kürzung von 9 Prozent. Bei Freiflächenanlagen sind Kürzungen ab September vorgesehen. Durch die Kürzungen sollen die Stromkunden entlastet werden, die die staatlich garantierten Preise durch die Ökostromumlage mitfinanzieren müssen. Der Bundesrat muss sich mit dem Gesetz noch befassen, eine Zustimmung von dieser Seite ist jedoch nicht zwingend notwendig.

Deutschland ist derzeit der weltweit größte Markt für Photovoltaikanlagen und derzeit auch der einzige, wo der Neubau der Anlagen nicht von staatlicher Seite reglementiert wird.

Das genaue Ausmaß der Kürzungen ist abhängig von der Anzahl der neugebauten Anlagen zwischen zwischen März und Mai. Je mehr Anlagen gebaut werden, desto stärker sollen die garantierten Abnahmepreise sinken. Ursprünglich war im EEG verankert, dass dieser Mechanismus erst ab Jahreswechsel 2012 greifen soll. So kommen im Januar nur noch die regulären Kürzungen von 9 Prozent hinzu.

Ziel ist es den starken Neubau der Anlagen zu bremsen. Dieser wurde durch den Preisverfall bei de Modulen ausgelöst. Auch die Betreiber von Biogas-anlagen müssen sich auf Einschnitte gefasst machen. Auch hier werden die Vergütungssysteme geprüft.

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