EU-Kommission verhängt Millionenstrafe an E.on
Das Energieunternehmen EON muss nun eine Kartellstrafe in Höhe von 553 Millionen Euro an die EU zahlen. Aber auch der französische Gaz de France Suez erhielt das gleiche Strafmaß.
Damit wird von der EU eine Strafe wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens verhängt, die es bislang in der deutschen Unternehmensgeschichte noch nie in diesem Ausmaß gab.
Grund dafür sind Absprachen beim Bau einer gemeinsamen Megal-Pipeline von Russland über Deutschland nach Frankreich im Jahr 1975. Diese Abstimmungen gingen zu Lasten der Verbraucher. Das sieht die EU-Kommission als erwiesen an.
So soll die GDF und E.on vereinbart haben, dass kein Gas, das von dieser Pipeline stammt, in die jeweilig anderen Länder verkauft werden soll. Allerdings galt die Absprache auch noch nach der Liberalisierung des Gasmarktes 2000. Erst 2005 wurde das Abkommen außer Kraft gesetzt.
Für die EU-Wettbewerbshüterin Neeli Kroes ist das einer der größten Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht. „Das war Ausbeutung von Verbrauchern durch Unternehmen, die schon in einer privilegierten, gewinnträchtigen Position waren,“ so Kroes.
Doch E.on und GDF wollen nun Klage gegen das Urteil einreichen. Beide Energiekonzerne streiten die Marktabsprachen ab. Allerdings ist die Kommission von dem Verstoß überzeugt. Denn bereits 1999 bestätigen Kontakte zwischen beiden Unternehmen, dass die Vereinbarungen auch nach der Liberalisierung fortgeführt werden sollten.
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