Wenn Kernkraftwerke „in Rente“ geschickt werden
Allein mit der Stilllegung von Atommeilern ist es selten getan. Schließlich müssen die gewaltigen Anlagen irgendwie rückgebaut werden. Auch braucht es oftmals besondere Strategien im Umgang mit den Materialen, die da demontiert werden. An denen nämlich können radioaktive Partikel anhaften!
Ohne Genehmigungen läuft daher, auch in Sachen Rückbau, wenig. In diesem Zusammenhang berichtet nun das Polit-Magazin Focus, dass EnBW eine weitere Genehmigung für den Obrigheim-Abriss erhalten hat. So habe das Umweltministerium in Stuttgart eine nunmehr dritte Abbaugenehmigung erteilt, die die Genehmigungen aus den Jahren 2008 und 2011 ergänzt. Auf Basis der neuen Erlaubnis könnte nun, unter anderem, das interne Brennelemente-Lagerbecken im Reaktorgebäude abgebaut werden.
Laut Online Lexika Wikipedia war das am 11. Mai 2005 endgültig abgeschaltete KKW am 16. Juli 1964 beantragt worden und durchaus nicht frei von Zwischenfällen: „Bereits 1971 trat ein massiver Heizrohrschaden mit einer Leckrate von 3.000 Liter pro Stunde auf, welcher zu einer Reaktorschnellabschaltung führte!“
Standortwechsel: Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) hat, nach eigener Aussage, zudem Anträge auf Erteilung von Stilllegungs- und ersten Abbaugenehmigungen für die Blöcke Neckarwestheim I (GKN I) und Philippsburg 1 (KKP 1) beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Baden-Württemberg gestellt. Seit ihrer Abschaltung im Jahr 2011 befinden sich die beiden Blöcke GKN I und KKP 1 im sogenannten Nachbetrieb. Mit den nunmehr gestellten Anträgen werde, so das Unternehmen, die endgültige und dauerhafte Stilllegung der beiden Blöcke beantragt.
Zum Prozedere: Die Anträge selbst geben einem Überblick über die grundsätzliche Vorgehensweise des gesamten Abbauvorhabens. Beschrieben werden darin, neben den konkreten Abbauumfängen, auch weitere, für den Abbau erforderliche Maßnahmen, wie die Bereitstellung von Infrastrukturen für die Bearbeitung und Lagerung der anfallenden Materialien. Auch müsse eine so genannte Umweltverträglichkeitsprüfung stattfinden. Die bewertet, welche Auswirkungen die Rückbaumaßnahmen auf die Umwelt haben könnten.
Für den Umgang mit GKN I und KKP 1 konnte die EnKK, dem Vernehmen nach, von den bereits vorhandenen Erfahrungen aus dem Genehmigungsprozess und den Rückbauarbeiten des Kernkraftwerks Obrigheim profitieren. Dies hat, unter anderem, dazu geführt, dass mit den Anträgen ein größerer Abbauumfang als damals für Obrigheim beantragt wird. Dabei umfasse der vorgesehene Abbauumfang sowohl die Demontage von Anlagenteilen im konventionellen (sprich: nicht-nuklearen) als auch im nuklearen Bereich!
„Der Betrieb der noch erforderlichen Systeme und Hilfsanlagen, wie beispielsweise Lüftung und Heizung, erfolgt auch nach Erteilung der Stilllegungs- und ersten Abbaugenehmigung auf Basis der bestehenden Betriebsgenehmigungen“, erklärt das Unternehmen, dass auch in einem vermeintlich stillgelegten AKW die sprichwörtlichen Lichter noch lange nicht ausgehen.
Da beim Rückbau, wie oben angeführt, sowohl radioaktive als auch nicht radioaktive Reststoffe und Abfälle anfallen, sind besondere Schutzmaßnahmen, bis hin zum Transport in ein Endlager, natürlich unverzichtbar: „Alle demontierten Anlagenteile aus dem Rückbau werden – sofern erforderlich – zerlegt und nach Sorten getrennt“, erklärt das Unternehmen. Ein Teil könne dann, ohne weitere Bearbeitung, dem Wertstoffkreislauf wieder zugeführt werden. Andere dagegen müssen als schwach- oder mittelradioaktive Abfälle eingestuft werden.
Letzte Kommentare
Thank you for your sharing. I am worried that I lack creative ideas. It is your
Null Sterne , weniger für eine Betrüger Firma . Ich habe eine Mahnung Bekomme
Vielen Dank für diesen Ratschlag. Es ist wahr, dass es schwierig ist, zu Weihna